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zu § 1082 ABGB (Schummer/Kriwanek)

Schummer/Kriwanek1. AuflJänner 2006

§ 1082. Ist bei einem Kauf auf Probe keine Probezeit vereinbart worden, so kann der Verkäufer dem Käufer eine angemessene Frist als Probezeit setzen.

Anm: Zur Anwendung dieser Vorschrift siehe die Anm zu § 1019 ABGB.

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