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zu § 907 UGB - Übergangsbestimmungen (Schummer/Kriwanek)

Schummer/Kriwanek1. AuflJänner 2006

Übergangsbestimmungen

 

(1) Kaufleute im Sinne des Ersten Abschnitts des Ersten Buches des HGB gelten mit In-Kraft-Treten des Handelsrechts-Änderungsgesetzes, BGBl I 2005/120, als Unternehmer im Sinne von § 1 in der Fassung dieses Gesetzes.

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