§ 896. Die Anwendung der Vorschriften der §§ 894, 895 wird dadurch nicht ausgeschlossen, dass der Versicherungsvertrag für den Versicherer wegen Verletzung der Anzeigepflicht oder aus anderen Gründen unverbindlich ist, selbst wenn der Versicherer ungeachtet dieser Unverbindlichkeit auf die volle Prämie Anspruch hätte.

