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zu § 836 UGB (Schummer/Kriwanek)

Schummer/Kriwanek1. AuflJänner 2006

§ 836. Der Versicherer haftet jedoch für die im § 835 erwähnten Beiträge nicht, soweit sie sich auf einen Unfall gründen, für den der Versicherer nach dem Versicherungsvertrage nicht haftet.

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