vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu § 815 UGB (Schummer/Kriwanek)

Schummer/Kriwanek1. AuflJänner 2006

§ 815. Wird bei dem Abschlusse des Vertrags der Schiffer bezeichnet, so ist in dieser Bezeichnung allein noch nicht die Zusage enthalten, dass der benannte Schiffer die Führung des Schiffes behalten werde.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte