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zu § 802 UGB (Schummer/Kriwanek)

Schummer/Kriwanek1. AuflJänner 2006

§ 802. Ist der imaginäre Gewinn oder die Provision selbständig versichert, der Versicherungswert jedoch nicht taxiert, so wird im Zweifel angenommen, dass die Versicherungssumme zugleich als Taxe des Versicherungswerts gelten soll.

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