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zu § 733 UGB (Schummer/Kriwanek)

Schummer/Kriwanek1. AuflJänner 2006

§ 733. Die in den Fällen der §§ 635, 732 zu entrichtenden Beiträge und eintretenden Vergütungen stehen in allen rechtlichen Beziehungen den Beiträgen und Vergütungen in den Fällen der großen Haverei gleich.

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