vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu § 646 UGB (Schummer/Kriwanek)

Schummer/Kriwanek1. AuflJänner 2006

§ 646. Im Fall des § 645, Abs 2, kann das Konnossement die Angaben des Abladers wiedergeben, wenn es einen entsprechenden Zusatz enthält.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte