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zu § 620 UGB (Schummer/Kriwanek)

Schummer/Kriwanek1. AuflJänner 2006

§ 620. Ist die Fracht nach Maß, Gewicht oder Menge der Güter bedungen, so ist im Zweifel anzunehmen, dass Maß, Gewicht oder Menge der abgelieferten und nicht der eingelieferten Güter für die Höhe der Fracht entscheiden soll.

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