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zu § 609 UGB (Schummer/Kriwanek)

Schummer/Kriwanek1. AuflJänner 2006

§ 609. Der Verfrachter ist von jeder Haftung frei, wenn der Befrachter oder der Ablader wissentlich bewirkt hat, dass die Art oder der Wert des Gutes im Konnossement falsch angegeben ist.

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