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zu § 537 UGB (Schummer/Kriwanek)

Schummer/Kriwanek1. AuflJänner 2006

§ 537. Auf den persönlichen Kredit der Ladungsbeteiligten Geschäfte abzuschließen, ist der Schiffer auch in den Fällen des § 535 nur aufgrund einer ihn hierzu ermächtigenden Vollmacht befugt.

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