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zu § 380 UGB (Schummer/Kriwanek)

Schummer/Kriwanek1. AuflJänner 2006

§ 380. entfallen

Die derzeit geltende Bestimmung des § 380 HGB (nach Gewicht einer Ware bestimmter Kaufpreis berechnet sich ohne Verpackung) ist praktisch bedeutungslos und soll gestrichen werden (vgl K. Schmidt, Handelsrecht5 784; ders in Schulze/Schulte-Nölke, Schuldrechtsreform 150). [RV]

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