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zu § 374 UGB - Anwendbarkeit der bürgerlich-rechtlichen Bestimmungen (Schummer/Kriwanek)

Schummer/Kriwanek1. AuflJänner 2006

Anwendbarkeit der bürgerlich-rechtlichen Bestimmungen

 

§ 374. Durch die Vorschriften des § 373 werden die Befugnisse nicht berührt, welche dem Verkäufer nach anderen Bestimmungen zustehen, wenn der Käufer im Verzuge der Annahme ist.

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