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zu § 225 UGB - Vorschriften zu einzelnen Posten der Bilanz (Schummer/Kriwanek)

Schummer/Kriwanek1. AuflJänner 2006

Vorschriften zu einzelnen Posten der Bilanz

 

(1) Ist das Eigenkapital durch Verluste aufgebraucht, so lautet dieser Posten „negatives Eigenkapital“. Im Anhang ist zu erläutern, ob eine Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechts vorliegt.

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