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zu § 142 UGB - Übergang des Gesellschaftsvermögens (Schummer/Kriwanek)

Schummer/Kriwanek1. AuflJänner 2006

Übergang des Gesellschaftsvermögens

 

(1) Verbleibt nur noch ein Gesellschafter, so erlischt die Gesellschaft ohne Liquidation. Das Gesellschaftsvermögen geht im Weg der Gesamtrechtsnachfolge auf diesen über.

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