zu § 142 UGB - Übergang des Gesellschaftsvermögens (Schummer/Kriwanek)
Schummer/Kriwanek1. AuflJänner 2006
Übergang des Gesellschaftsvermögens
(1) Verbleibt nur noch ein Gesellschafter, so erlischt die Gesellschaft ohne Liquidation. Das Gesellschaftsvermögen geht im Weg der Gesamtrechtsnachfolge auf diesen über.