Dem Wandel des Handelsrechts zu einem Recht für Unternehmer wird durch Neubenennung der Kodifikation als „Unternehmensgesetzbuch“ entsprochen.
Dem Wandel des Handelsrechts zu einem Recht für Unternehmer wird durch Neubenennung der Kodifikation als „Unternehmensgesetzbuch“ entsprochen.
