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§ 17 UmgrStG (Mair/Mayr)

Mair/Mayr16. LfgDezember 2017

Isabella Mair/Gunter Mayr

 

§ 17. II (BGBl I 2005/161). (1) Der Einbringende hat Kapitalanteile, die nicht zu einem Betriebsvermögen gehören, mit den nach § 27a Abs. 3 Z 2 des Einkommensteuergesetzes 1988 maßgebenden Anschaffungskosten anzusetzen. Die Bewertungsregeln des § 16 Abs. 1 zweiter Satz, Abs. 2 und 3 sind anzuwenden.IIII (BGBl I 2012/112, anzuwenden ab April 2013, siehe Teil 3 Z 21).

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