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3. Rechtsfolge: Mitteilungspflicht (Bergmann/Pinetz)

Bergmann/Pinetz20. LfgMai 2018

a) Inhalt (§ 109b Abs 3)

26
Die Mitteilungspflicht umfasst folgende (in § 109b Abs 3 abschließend umschriebene; vgl ErlRV 875 BlgNR 24. GP 6) Informationen:

Name (Firma), Wohn- oder Firmenanschrift des Leistungserbringers samt internationaler Länderkennung des betreffenden Staates;

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