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Aktuelle Hinweise zu § 108b (17. Lieferung, Stand 1. 7. 2014)

17. LfgJuli 2014

Änderung durch BGBl I 2013/135 (Alternatives Investmentfonds Manager-Gesetz; AIFMG)

In § 108b Abs 1 Z 3 entfällt die Wortfolge einschließlich der Satzzeichen „, ausgenommen alternative Investmentfonds im Sinne des § 3 Abs. 2 Z 31 lit. c des Investmentfondsgesetzes 2011, “.

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