vorheriges Dokument
nächstes Dokument

12. Aufrechnung (Knörzer)

Knörzer9. LfgJänner 2005

19
Die Mietzinsbeihilfe darf nicht mit Abgabenschulden verrechnet werden (vgl § 293 Abs 3 EO). Mit Bescheid zuerkannte Mietzinsbeihilfen sind daher auch im Falle einer fälligen Abgabenschuld auszuzahlen (BMF, ÖStZ 1995, 322).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!