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5. Höhe der Abzugsteuer (Atzmüller)

Atzmüller21. LfgJänner 2020

Mietzinsbeihilfe

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Die Abzugsteuer beträgt bei der Einkommensteuer unterliegenden Zahlungsempfängern 10%, bei der Körperschaftssteuer unterliegenden Zahlungsempfängern 8,25% (§ 24 Abs 7 KStG 1988). Bei Personengesellschaften mit Beteiligung von natürlichen und juristischen Personen, ist die Höhe der Abzugsteuer auf die Beteiligten bezogen zu ermitteln.

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