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6. Angehörige von EU-Mitgliedsstaaten (Pichler)

Pichler13. LfgSeptember 2009

Ehegatten

Kinder

15
Die Bestimmungen des § 106 sind auch für Staatsangehörige von Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sinngemäß anzuwenden, wenn sie nach Maßgabe des § 1 Abs 4 für die Behandlung als unbeschränkt Steuerpflichtige optieren.

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