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3. Kinder auf Grund eines Unterhaltsabsetzbetrages (Pichler)

Pichler13. LfgSeptember 2009

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Ein Kind gilt auch dann als Kind iS des EStG, wenn dem Stpfl mehr als sechs Monate im Kalenderjahr ein Unterhaltsabsetzbetrag (nach § 33 Abs 4 Z 3) für das Kind zusteht.

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