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1. Änderung durch das Steuerreformgesetz 2015/2016 (StRefG 2015/2016; BGBl I 2015/118)
§ 100 wird wie folgt geändert:
Abs 1 wird die Wortfolge „jedoch 25%“ durch die Wortfolge „jedoch 27,5%“ ersetzt.In Abs 3 Z 1 wird nach der Wortfolge „der Schuldner die geschuldeten Beträge nicht vorschriftsmäßig gekürzt hat“ die Wortfolge „und die Haftung nach Abs. 2 nicht oder nur erschwert durchsetzbar wäre“ eingefügt.