Befreiung vom Steuerabzug
Steuerabzug
Voraussetzung für die Befreiung vom Steuerabzug ist, dass der Schuldner der Zahlung zum Zeitpunkt der Zahlung der Zinsen oder der Lizenzgebühren über eine Bestätigung der zuständigen Abgabenbehörde des anderen Mitgliedstaates und eine Bestätigung des empfangenden Unternehmens verfügt, wonach die Voraussetzungen vorliegen.