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12. Entlastung von steuerabzugspflichtigen Einkünften: (Ludwig)

Ludwig15. LfgJänner 2011

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Der beschränkt Steuerpflichtige hat grundsätzlich drei Möglichkeiten, eine seinen Verhältnissen entsprechende Steuerbelastung herbeizuführen:

Die Einkünfte können veranlagt werden, wobei zwischen Pflichtveranlagung (§ 102 Abs 1 Z und Z 2) und Antragsveranlagung (§ 102 Abs 1 Z 3) unterschieden wird (dazu § 102 Tz 3 ff);

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