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11. Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen (Ludwig/Varro)

Ludwig/Varro24. LfgJänner 2024

Der beschränkten Steuerpflicht unterliegen

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„Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen im Sinne des § 30, soweit es sich um inländische Grundstücke handelt“ (§ 98 Abs 1 Z 7).

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