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9. Einkünfte aus Kapitalvermögen (Ludwig/Varro)

Ludwig/Varro24. LfgJänner 2024

72
Der beschränkten Steuerpflicht unterliegen

„Einkünfte aus Kapitalvermögen im Sinne des § 27, wenn

es sich dabei um Einkünfte aus der Überlassung von Kapital gemäß § 27 Abs. 2 Z 1 oder § 27 Abs. 5 Z 7 handelt, der Abzugsverpflichtete Schuldner der Kapitalerträge ist (§ 95 Abs. 2 Z 1 lit. a) und Kapitalertragsteuer einzubehalten war.

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