vorheriges Dokument
nächstes Dokument

2. Fälligkeit der KESt (§ 96 Abs 1) (Kirchmayr/Franke)

Kirchmayr/Franke23. LfgNovember 2022

1/3
In § 96 Abs 1 gibt es hinsichtlich der Fälligkeit der KESt sechs Tatbestände, wobei Z 1 dies für Einkünfte aus der Überlassung von Kapital (§ 27 Abs 2), Z 2 für realisierte Wertsteigerungen und Derivate (§ 27 Abs 3 und 4) und Z 3 für Kryptowährungen regelt:

Beteiligungserträge und Zuwendungen von Privatstiftungen (Z 1 lit a);

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte