Änderung durch das Abgabenänderungsgesetz 2023 (AbgÄG 2023; BGBl I 2023/110)
In § 96 Abs 5 wird der Verweis „§ 93 Abs. 6“ durch den Verweis „§ 93 Abs. 6 und 7“ ersetzt.
In-Kraft-Treten:
Änderung durch das Abgabenänderungsgesetz 2023 (AbgÄG 2023; BGBl I 2023/110)
In § 96 Abs 5 wird der Verweis „§ 93 Abs. 6“ durch den Verweis „§ 93 Abs. 6 und 7“ ersetzt.
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