vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Aktuelle Hinweise zu § 94 (17. Lieferung, Stand 1. 7. 2014)

24. LfgJänner 2024

Inhaltsübersicht

1. Änderung durch BGBl I 2013/135 (Alternatives Investmentfonds Manager-Gesetz; AIFMG)

§ 94 wird wie folgt geändert:

a) Z 6 lit b entfällt.

b) In Z 10 und 11 wird jeweils die Wortfolge „Investmentfonds im Sinne des Investmentfondsgesetzes“ durch die Wortfolge „§ 186 oder § 188 des Investmentfondsgesetzes 2011 unterliegende Gebilde“ sowie die Wortfolge „Immobilienfonds im Sinne des Immobilien-Investmentfondsgesetzes“ durch die Wortfolge „§ 40 oder § 42 des Immobilien-Investmentfondsgesetzes unterliegende Gebilde“ ersetzt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!