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10. Weitere gesetzliche Vermutungen für Zwecke des KESt-Abzuges (§ 93 Abs 5) (Kirchmayr/Franke)

Kirchmayr/Franke23. LfgNovember 2022

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Die in § 93 Abs 5 aufgestellten Vermutungen sollen für die KESt-Abzugsverpflichteten Erleichterungen schaffen. Der KESt-Abzugsverpflichtete kann sich im Anwendungsbereich dieser KESt-Vermutungen Einzelfallprüfungen ersparen. Auch in diesen Fällen tritt durch den Abzug keine Abgeltungswirkung ein und der Steuerpflichtige ist verpflichtet, in der Veranlagung die korrekten tatsächlichen Umstände darzulegen.

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