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7. KESt-Abzug bei betrieblichen und nichtselbständigen Einkünften (§ 93 Abs 3) (Kirchmayr/Franke)

Kirchmayr/Franke23. LfgNovember 2022

Genussrechte

58

Die Kapitalertragsteuer ist auch abzuziehen, wenn die Kapitaleinkünfte beim Empfänger zu den Einkünften im Sinne des § 2 Abs. 3 Z 1 bis 4 gehören, sofern nicht die Voraussetzungen des § 94 vorliegen“ (§ 93 Abs 3).

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