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Aktuelle Hinweise zu § 89 (17. Lieferung, Stand 1. 7. 2014)

17. LfgJuli 2014

Änderung durch das Abgabenänderungsgesetz 2014 (AbgÄG 2014; BGBl I 2014/13)

§ 89 Abs 6 wird wie folgt geändert:

a) Der erste Satz lautet:

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