Nachforderung, von Lohnsteuer
Wird der Arbeitgeber für eine Lohnsteuernachforderung zur Haftung herangezogen, dann kann er die nachgeforderte Lohnsteuer dem Arbeitnehmer nachverrechnen, soweit dies zivilrechtlich möglich ist (§ 1358 ABGB: Rückforderungsrecht des Arbeitgebers bei Haftungsinanspruchnahme gem § 82 für zu wenig bezahlter Lohnsteuer; vgl OGH E 11.7.1987, 4 ObA 86/87; Faber in Schwimann/Kodek, ABGB4 § 1358 Rz 9).