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EStG: Kommentar, Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn
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Aktuelle Hinweise zu § 86 (21. Lieferung, Stand 1. 1. 2020)
21. Lfg
Jänner 2020
Inhaltsübersicht
1. Änderung durch das die Zusammenführung der Prüfungsorganisationen der Finanzverwaltung und der Sozialversicherung (ZPFSG; BGBl I 2018/98)
1.
§ 86 Abs 1
lautet:
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