Änderung durch das Finanz-Organisationsreformgesetz (FORG; BGBl I 2019/104)
§ 80 wird wie folgt geändert:
In Abs 1 erster Satz wird die Wortfolge „Finanzamt der Betriebsstätte“ durch die Wortfolge „Finanzamt des Arbeitgebers“ ersetzt.Änderung durch das Finanz-Organisationsreformgesetz (FORG; BGBl I 2019/104)
§ 80 wird wie folgt geändert:
In Abs 1 erster Satz wird die Wortfolge „Finanzamt der Betriebsstätte“ durch die Wortfolge „Finanzamt des Arbeitgebers“ ersetzt.