Allgemeines: Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer mit der Lohnzahlung auch eine Abrechnung für den im Kalendermonat ausbezahlten Arbeitslohn zur Verfügung zu stellen (Lohnabrechnungsbeleg, vgl Prinz, Personalverrechnung in der Praxis 2021 156). Diese Abrechnung muss zumindest Folgendes enthalten:Gezahlte Bruttobezüge (§ 25);