überstundenzuschläge
Zuschläge, für Sonntags-, Feiertagsund Nachtarbeit
Überblick: Gemäß § 68 Abs 1 sind Zuschläge für Sonntags-, Feiertagsund Nachtarbeit insgesamt bis 360 Euro monatlich steuerfrei.überstundenzuschläge
Zuschläge, für Sonntags-, Feiertagsund Nachtarbeit
Überblick: Gemäß § 68 Abs 1 sind Zuschläge für Sonntags-, Feiertagsund Nachtarbeit insgesamt bis 360 Euro monatlich steuerfrei.