Lohnsteuer
Überblick: § 68 enthält Begünstigungen für folgende Zulagen und Zuschläge:Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen (§ 68 Abs 1);Lohnsteuer
Überblick: § 68 enthält Begünstigungen für folgende Zulagen und Zuschläge:Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen (§ 68 Abs 1);