vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Aktuelle Hinweise zu § 63 (18. Lieferung, Stand 1. 4. 2016)

18. LfgApril 2016

Änderung durch das Steuerreformgesetz 2015/2016 (StRefG 2015/2016; BGBl I 2015/118)

Dem § 63 Abs 1 Z 2 wird folgender Satz angefügt:

„Sonderausgaben im Sinne des § 18 Abs. 1 Z 2 und 3 sind letztmalig bei Freibetragsbescheiden zu berücksichtigen, die für das Kalenderjahr 2020 erstellt werden.“

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!