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8. Freibeträge aufgrund eines Freibetragsbescheids (§ 62 Z 8) (Kirchmayr/Schaunig)

Kirchmayr/Schaunig22. LfgOktober 2021

Lohnsteuerbemessungsgrundlage

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Allgemeines: Gemäß § 64 Abs 1 hat der Arbeitgeber Freibeträge aufgrund eines Freibetragsbescheids (§ 63) beim Steuerabzug vom Arbeitslohn zu berücksichtigen, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber eine Mitteilung vorlegt.

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