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1. Allgemeines (Kirchmayr/Engelmann)

Kirchmayr/Engelmann18. LfgApril 2016

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§ 48 beinhaltet ein Barzahlungs- und Annahmeverbot für Bauarbeiter und ist als eine „lex fugitiva“ zu qualifizieren, weil ein zivil- bzw arbeitsrechtliches Verbot im EStG normiert wurde.

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