vorheriges Dokument
nächstes Dokument

5. Antrag auf Änderung der Vorauszahlung infolge Katastrophenschäden (Kirchmayr/Sturma)

Kirchmayr/Sturma21. LfgJänner 2020

18
Ein Antrag auf Änderung der Vorauszahlung kann ausnahmsweise bis zum 18 31. Oktober gestellt werden, wenn der Steuerpflichtige von Katastrophenschäden betroffen ist. Dazu zählen insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden (§ 45 Abs 5; zum Begriff „Katastrophenschäden“ siehe § 34 Tz 78).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!