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1. Allgemeines (Kirchmayr/Sturma)

Kirchmayr/Sturma21. LfgJänner 2020

Veranlagung

Vorauszahlungsbescheid

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Zweck der Vorauszahlungen ist eine möglichst zeitnahe Steuerentrichtung: Während die Lohnsteuer bereits anlässlich der Lohnauszahlung einbehalten und an das Finanzamt abgeführt wird, erfolgt die Veranlagung zur ESt naturgemäß erst nach Ablauf des zu veranlagenden Kalenderjahres. Ohne Vorauszahlungen würde daher bei der Veranlagung die ESt immer erst im Folgejahr nach dem Veranlagungsjahr entrichtet werden. Mit der Festsetzung von Vorauszahlungen wird erreicht, dass die ESt zeitnah zur Einkommenserzielung entrichtet wird. Zu diesem Zweck sind die Einkommensteuer-Vorauszahlungen in pauschaler und möglichst einfacher Weise zu ermitteln (E 29.7.1997, 95/14/0117).

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