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Aktuelle Hinweise zu § 34 (21. Lieferung, Stand 1. 1. 2020)

21. LfgJänner 2020

Inhaltsübersicht

1. Änderung durch das Jahressteuergesetz 2018 (JStG 2018; BGBl I 2018/62)

In § 34 Abs 7 Z 1 wird nach der Wortfolge „durch die Familienbeihilfe“ die Wortfolge samt Satzzeichen „ ‚ den Familienbonus Plus gemäß § 33 Abs. 3a, den Kindermehrbetrag gemäß § 33 Abs. 7“ eingefügt. § 34 Abs 9 entfällt.

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