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Gliederung zu § 30c EStG

18. LfgApril 2016

   

Tz

1.

Allgemeines

1–11

2.

Mitteilung der Einkünfte aus Grundstücksveräußerungen

12–17

3.

Selbstberechnung der Immobilienertragsteuer (ImmoESt)

 
 

a)

System und Verfahren der ImmoESt-Selbstberechnung

18–22

 

b)

Verpflichtungen des Parteienvertreters

23–28

 

c)

Inhalt der Mitteilung über die ImmoESt-Selbstberechnung

29–30

4.

Entrichtung der ImmoESt und Haftung der Parteienvertreter

 
 

a)

Entrichtung der selbstberechneten ImmoESt

31–33

 

b)

Haftung der Parteienvertreter

34–47

 

c)

Festsetzung und Rückerstattung der ImmoESt

48–54

5.

Ausnahmen von der Selbstberechnungsverpflichtung

55–60

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