Änderung durch das Abgabenänderungsgesetz 2023 (AbgÄG 2023; BGBl I 2023/110)
§ 30 wird wie folgt geändert:
In Abs 2 Z 2 wird nach der Wortfolge „Veräußerung von“ die Wortfolge „im Privatvermögen“ eingefügt.Änderung durch das Abgabenänderungsgesetz 2023 (AbgÄG 2023; BGBl I 2023/110)
§ 30 wird wie folgt geändert:
In Abs 2 Z 2 wird nach der Wortfolge „Veräußerung von“ die Wortfolge „im Privatvermögen“ eingefügt.