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Aktuelle Hinweise zu § 30 (24. Lieferung, Stand 1. 1. 2024)

24. LfgJänner 2024

Änderung durch das Abgabenänderungsgesetz 2023 (AbgÄG 2023; BGBl I 2023/110)

§ 30 wird wie folgt geändert:

In Abs 2 Z 2 wird nach der Wortfolge „Veräußerung von“ die Wortfolge „im Privatvermögen“ eingefügt.

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