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Aktuelle Hinweise zu § 30 (21. Lieferung, Stand 1. 1. 2020)

21. LfgJänner 2020

Inhaltsübersicht

1. Änderung durch das Jahressteuergesetz 2018 (JStG 2018; BGBl I 2018/62)

In § 30 Abs 7 1. und 2. Satz wird jeweils nach der Wortfolge „aus Vermietung und Verpachtung“ die Wortfolge „,soweit diese unter § 28 Abs. 1 Z 1 und 4 fallen,“ eingefügt.

In-Kraft-Treten:

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