Inhaltsübersicht
1. Änderung durch das Jahressteuergesetz 2018 (JStG 2018; BGBl I 2018/62)
In § 30 Abs 7 1. und 2. Satz wird jeweils nach der Wortfolge „aus Vermietung und Verpachtung“ die Wortfolge „,soweit diese unter § 28 Abs. 1 Z 1 und 4 fallen,“ eingefügt.
In-Kraft-Treten: