Erlässe: EStR 2000 Rz 6487–6488.
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Wird die Vermietung vor Ablauf der Absetzungsperiode aufgegeben und das Mietobjekt für eigene Zwecke verwendet oder in ein Betriebsvermögen übernommen, ergeben sich je nach Art der Absetzung folgende Konsequenzen: